Kfw-Corona-Sonderkredite: Antragsfrist erneut verlängert und Kreditbeträge erhöht

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw) beschlossen, die Antragsfristen für den Kfw-Schnellkredit 2020 und das Kfw-Sonderprogramm 2020 um weitere 4 Monate bis zum 30.04.2022 zu verlängern. Bei Kfw-Schnellkredit 2020 erhöhen sich die max. Kreditbeträge ab 01.01.2022 wie folgt:

  • bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen von 675.000 Euro auf 850.000 Euro
  • mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen von 1.125000 Euro auf 1.500.000 Euro
  • mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen von 1.800.000 Euro auf 2.300.000 Euro
  • grundsätzlich gilt: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe