Kfw gewährt wieder Zuschüsse für altersgerechtes Umbauen

Zur allgemeinen Information (nicht Bestandteil unserer Beratungen)

Ab 09.08.2018 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im KfW-Zuschussportal beantragen. Die Förderung beträgt pro Wohnung

Maßnahme Zuschuss­betrag in % Maximaler Zuschuss­betrag in Euro
Einzelmaß­nahmen aus den Förder­bereichen zur Barriere­reduzierung 10,0 % Ihrer förder­fähigen Kosten 5.000
Standard „Alters­gerechtes Haus“ 12,5 % Ihrer förder­fähigen Kosten 6.250

Hinweis zur Höhe der förder­fähigen Kosten:

Bei Maßnahmen zur Barriere­reduzierung (Einzel­maßnahmen oder Standard Alters­gerechtes Haus) werden förderfähige Investitions­kosten von mindestens 2.000 Euro pro Antrag bis maximal 50.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.

Zuschussanträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiterhin zusätzlich gestellt werden. Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung werden mit insgesamt förder­fähige Investitions­kosten von mindestens 2.000 Euro pro Antrag bis maximal 50.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.