Landkreis Grafschaft Bentheim modifiziert das 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes
Mit Wirkung vom 01.10.2017 ist nach der neuen Richtlinie nun auch eine Förderung von Existenzgründern für externe Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase möglich. Der Landkreis Grafschaft Bentheim zeigt damit Weitblick, zumal die Anzahl der Gründungen in Deutschland seit Jahren kontinuierlich sinkt. In 2015 hat das Land Niedersachsen die Förderung eingestellt, während andere Bundesländer (z.B. NRW) die Förderung beibehielten.
Die wichtigsten Eckpunkte des Beratungszuschusses:
- geplanter Firmensitz im Landkreis Grafschaft Bentheim
- Zuschusshöhe: 50%
- Bemessungsgrundlage: 2-4 Tagewerke á 8 Stunden; bei Betriebsübernahmen: 6 Tagewerke; max. zuwendungsfähige Ausgaben: 800 € (netto) pro Tagewerk
- Berater müssen bei der BAFA gelistet sein.
Antragsformulare sind ab sofort bei der Wirtschaftsförderung des Landkreis Grafschaft Bentheim oder auch bei uns erhältlich.
Ferner wurden zusätzlich drei neue Förderaspekte aufgenommen, u.a.
- Einrichtung eines betrieblichen Kinderbetreuungsangebotes
- Maßnahmen zur Prozessoptimierung
Die Förderung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsmanagement ist weggefallen.