Neu: Gründungsprämie für das niedersächsische Handwerk

Existenzgründer oder Unternehmensnachfolger können einen Zuschuss zur Schaffung eines Arbeitsplatzes erhalten

Das Land Niedersachsen hat heute (11.09.2019) eine neue Förderrichtlinie für Existenzgründer und Nachfolger auf den Weg gebracht.

Mit der „Gründungsprämie für das Handwerk“ können Existenzgründer und Nachfolger im Handwerk eine Förderung in Höhe von 10.000 Euro bei der NBank beantragen. Insgesamt stehen hierfür zwei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Die Gründungsprämie richtet sich an alle Gewerbe des zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO) und an die von Meistern geführten Betriebe der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B HwO). Um die Förderung zu erhalten, muss ein unbefristeter Arbeitsplatz in Vollzeit geschaffen werden (mindestens 35 Std./Woche). Die Übernahme von Auszubildenden ist möglich.

Das Merkblatt halten wir für Interessierte bereit.