Verbesserungen beim ERP-Gründerkredit – StartGeld

Im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa wird das Förderdarlehen ERP-Gründerkredit – Startgeld zu verbesserten Bedingungen fortgeführt. Ab 01.12.2015 sind junge Unternehmen bis zu 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit antragsberechtigt, vorher lag die Grenze bei 3 Jahren.

Gründer und junge Unternehmen können dieses Förderdarlehen bis zu 100.000 EUR (davon max. 30.000 EUR Betriebsmittel z.B. für die Aufstockung des Warenlagers)  über Ihre Hausbanken erhalten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernimmt 80% des Risikos. Die Zinskonditionen bleiben weiterhin sehr günstig.