Zuschuss für Maßnahmen zur Abwärmevermeidung bzw. -nutzung

Neues, zeitlich befristetes Förderangebot für Unternehmen ab 01.09.2017

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erweitern das Förderangebot für Vorhaben zur Abwärmevermeidung bzw. -nutzung um eine Zuschussvariante. Ziel des BMWi ist es, hierdurch weitere Beiträge zur Reduzierung von CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 zu erreichen.

Alternativ zu Krediten aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme werden ab dem 01.09.2017 Investitionszuschüsse aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme Investitionszuschuss vergeben. Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen oder von Verbindungsleitungen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme.

Der Investitionszuschuss wird aus Mitteln des BMWi zur Verfügung gestellt und beträgt bis zu 30 % für Maßnahmen zur innerbetrieblichen Vermeidung und Nutzung von Abwärme bzw. bis zu 40 % für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Nutzung von Abwärme. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 %. Die genaue Höhe des Investitionszuschusses ist abhängig von der beihilferechtlichen Regelung. Für die Förderung ist die Vorlage eines von einem Sachverständigen erstellten Abwärmekonzepts erforderlich.

Die Kombination des Investitionszuschusses mit einem Kredit aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm– Abwärme ist nicht möglich. Der Investitionszuschuss ist vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW zu beantragen. Die Förderung ist bis zum 31.12.2018 befristet.